Wellness Hotels in Corona Zeiten – Was gibt es zu beachten?

Gastronomie und Wellnessbranche haben nach einer langen Zeit des Lockdowns erneut den Betrieb aufgenommen. Auch wenn für die Gäste noch längst nicht wieder alles wie zur Zeit vor dem März 2020 ist, normalisiert sich die Lage zunehmend. Die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben umfangreiche Hygienekonzepte vorgelegt, die den Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutzes gerecht werden. Auch die Wellness Hotels haben ihre Pforten wieder geöffnet und bieten den Gästen auf Basis neuer Auflagen und Hygienestandards auch wieder Wellness-Anwendungen und andere Dienstleistungen aus dem Wellness-Gewerbe an.

Wellnesshotels: Auch zu Corona-Zeiten Körper und Geist etwas Gutes tun

Wer einen Wellness Gutschein besitzt, musste lange Zeit warten, um diesen nun endlich auch einlösen zu können. Die Wellness Hotels haben Zeit und Geld investiert, um ihren Gästen auch in Zeiten von Covid-19 sichere Behandlungen und Anwendungen zu garantieren.

Leider bleibt es nicht aus, dass es vor Ort noch immer zu Einschränkungen im alltäglichen Wellness-Betrieb kommt. Doch auch Massagen und Akupunktur werden wieder angeboten. Die Wellness Landschaften der Hotels stehen für die Gäste offen, obgleich natürlich maximale Personenzahlen und die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind.

Besuch im Wellness Hotel – worauf müssen die Gäste achten?

Mit der Wiederaufnahme des gastronomischen Betriebes in vielen Hotels waren die Betreiber aufgefordert, ein umfassendes Hygienekonzept vorzulegen, das den Bestimmungen des Gesundheits- und Infektionsschutz gerecht wird. So ist es zu erklären, dass die Maßnahmen von Wellnessangebot zu Wellnessangebot unterschiedlich ausfallen und organisiert sein können. Schließlich sind auch die Voraussetzungen vor Ort individuell unterschiedlich.

Grundsätzlich gilt: Jeder Gast, der einen Besuch im Wellness Hotel plant, sollte sich vorab über die dort geltenden Maßnahmen und Bestimmungen informieren. Was für therapeutische Berufe gilt, hat auch für die Anwendungen und Behandlungen im Wellnesshotel Gültigkeit: Die Gäste müssen während individueller Behandlungen, zu denen zum Beispiel Massagen zählen, einen Mund- und Nasenschutz tragen. Auch auf den Gängen sowie in den öffentlichen Bereichen wie zum Beispiel in zum Hotel gehörigen Cafés und Restaurants gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase.

Individuelle Hygienevorschriften gelten zum Beispiel für die Wasser- und Schwimmbereiche in den Hotelanlagen. Freizeitbereiche sind oft nur für eine beschränkte Personenzahl zugänglich oder bisweilen sogar noch ganz geschlossen, weil die Hygienevorschriften im Rahmen der Corona-Schutzverordnung in der Praxis nicht hinreichend umgesetzt werden können.

In Indoor-Schwimmbereichen, in denen Sportbetrieb herrscht, sind individuelle Maßnahmen organisiert, die beispielsweise nicht nur die maximale Personenzahl regulieren, sondern darüber hinaus auch Schwimm- und Bewegungsrichtungen vorgeben. Wer sich an die vor Ort geltenden Bestimmungen hält, kann aber auch in Zeiten von Corona eine erholsame Zeit im Wellnesshotel verbringen.

Beherbergungsverbote sorgen für Einschränkungen bei Hotelbuchungen

Die sogenannten Beherbergungsverbote werden derzeit vielerorts kritisch diskutiert. Wer einen Aufenthalt im Wellness Hotel bucht, sollte sich vorab über die jeweils geltenden Bedingungen in den einzelnen Bundesländern informieren.

Einige Länder haben ein Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten beschlossen. Somit gilt auch für Wellness Hotels und andere Pensionen und Herbergen, dass Personen aus ausgewiesenen Risikogebieten nicht über Nacht beherbergt werden dürfen.

Die Bestimmungen ändern sich derzeit fast täglich, sodass Gäste kurz vor der Anreise noch einmal mit der entsprechenden Unterkunft Kontakt aufnehmen und konkrete Bestimmungen und Regelungen erfragen sollten.